Die Benutzung des Kaarster See’s zum Segeln, Surfen und SUPen hat nach dem mit der Gemeinde Kaarst geschlossenen Nutzungsvertrag zu erfolgen. Jede Seenutzung unterliegt den folgenden Bedingungen:

  1. Das Segeln, Surfen oder SUPen ist ausschließlich auf dem westlichen Teil des Kaarster See’s (großer See) und nur den Mitgliedern des KSC e.V. und des WSK e.V. gestattet. Mitgliedern anderer Segelvereine ist bei Regatten die Benutzung des See’s unter der Trägerschaft der Vertragspartner gestattet. Das Baden im Kaarster See ist verboten.
  2. Das Segeln, Surfen oder SUPen ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang zugelassen.
  3. Das Ein- und Aussetzen der Surfboards darf nur vom Clubgelände aus erfolgen.
  4. Die Vereine haben sich verpflichtet, ihre Mitglieder und Gäste anzuweisen, ausschließlich die sanitären Einrichtungen im Clubhaus , ersatzweise des Sportzentrums „Kaarster See“ zu benutzen.
  5. Surfen bzw. SUPen ist nur unter Aufsicht erlaubt. Boards dürfen erst zu Wasser gelassen werden, wenn eine Aufsicht benannt und vorhanden ist. Alle Wassersportler haben sich den Anweisungen der Aufsicht unterzuordnen. Bei allen Veranstaltungen ist ein Rettungsboot auf der Wasserfläche bereitzuhalten.
  6. Auf dem Kaarster See gelten die Ausweich- und Fahrregeln der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
  7. Auf die Angler ist durch deutliches Abstandhalten (ca. 20 m) Rücksicht zu nehmen.
  8. Ebenso wie auf dem Wasser ist auch an Land jedes unnötige Risiko zu meiden. Insbesondere ist der Zufahrtsweg nur im Schritttempo zu befahren und sind Kinder von den Ufersteilböschungen fernzuhalten.
  9. Jedes Clubmitglied hat kraft Vereinssatzung den Bestimmungen dieser Ordnung Folge zu leisten und darüber hinaus andere Mitglieder auf die Einhaltung dieser Bestimmungen hinzuweisen.

Verstöße gegen diese Ordnung stehen den Vereinsinteressen des KSC sowie des WSK entgegen und werden vom Vorstand geahndet.

WINDSURFING KAARST e.V.